Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2247
OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,2247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.2008 - 2 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,2247)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,2247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines beigeordneten Rechtsanwalts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vorb. 3 Abs. 4 zu ; Nr. 3100 VV-RVG; § 55 RVG; § 59 RVG; § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr; Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse bei fehlgeschlagener Durchsetzung der Gebührenforderung gegenüber seinem Mandanten; Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr; Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse bei fehlgeschlagener Durchsetzung der Gebührenforderung gegenüber seinem Mandanten; Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr ...

  • Judicialis

    VV RVG Vorb. 3 Abs. 4; ; VV RVG Nr. 3100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 55; RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 4
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens; Berücksichtigung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung der unbezahlten Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG, § 55 RVG
    Die Geschäftsgebühr ist auf die PKH-Verfahrensgebühr anzurechnen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1185
  • MDR 2008, 1185 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
    Als Folge dieser Anrechnungsvorschrift vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern vielmehr die im anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr (BGH NJW 2007, 2049).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
    Ob die Geschäftsgebühr dem Mandanten gegenüber überhaupt geltend gemacht wird, ob sie tituliert oder sogar bereits beglichen ist, ist auf den Anrechnungstatbestand insoweit ohne Auswirkung (vgl. BGH-Beschluss vom 22.01.2008 VIII ZB 57/07).
  • OLG Oldenburg, 01.10.2007 - 11 UF 67/07

    Geltendmachung von im Prozesskostenhilfeverfahren entstandenen anwaltlichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08
    Eine Festsetzung der ungekürzten Verfahrensgebühr ist mithin ausgeschlossen (vgl. auch OLG Oldenburg, OLGR 2008, 271. Amtsgericht Bad Iburg, RVG Professionell 2008, 64).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Der durch die Kürzung entfallende Teil der Verfahrensgebühr lebt nicht nachträglich wieder auf, sofern es dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nicht gelingt, seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr gegenüber seinem Mandanten oder dem Gegner zu realisieren; eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 01.07.2008, 2 WF 92/08 und OLG Oldenburg Beschluss vom 27.05.2008, 2 WF 81/08) noch erscheint sie geboten.

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).

    Eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vergl. OLG Bamberg, a.a.O.; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008, a.a.O.) noch erscheint sie geboten.

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Der durch die Kürzung entfallende Teil der Verfahrensgebühr lebt nicht nachträglich wieder auf, sofern es dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nicht gelingt, seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich der Geschäftsgebühr gegenüber seinem Mandanten oder dem Gegner zu realisieren; eine solche Ausnahme lässt sich weder der Anrechnungsvorschrift entnehmen (vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 01.07.2008, 2 WF 92/08 und OLG Oldenburg Beschluss vom 27.05.2008, 2 WF 81/08) noch erscheint sie geboten.

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